Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 07.05.2014 (XII ZB 258/13) hinsichtlich der Rangordnung des neuen Ehegatten und des geschiedenen Ehegatten, soweit beide gegenüber dem wiederverheirateten Ehegatten unterhaltsberechtigt sind, wie folgt entschieden: Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachranging, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als sonstige …
BGH: Rangordnung des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehegatten und des neuen Ehegatten in Bezug auf den unterhaltsverpflichteten Ehegatten
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