Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.05.2015 zu dem dortigen Aktenzeichen 10 AZR 191/14 im Bereich des pädagogischen Personals ein Urteil mit Signalwirkung gefällt: Die Klägerin war bei der Beklagten als pädagogische Mitarbeiterin beschäftigt und betreute Teilnehmer, welche an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB II und III teilnahmen. Das Arbeitsverhältnis unterfiel damit der MindestlohnVO und dem Geltungsbereich des Tarifvertrags zur …
Bundesarbeitsgericht: Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Mindestlohn)
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