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Mindestlohn für Arbeitnehmer ab dem 01.01.2015

vom

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Seit dem 01.01.2015 steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer ein Mindestlohn in Höhe von € 8,50 brutto / Stunde aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns -Mindestlohngesetz (MiLoG) zu.

Gemäß § 3 MiLoG sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Stundenlohn unterhalb der € 8,50-Grenze unwirksam.

Das Mindestlohngesetz sieht in einzelnen Bereichen eine Dokumentationspflicht des Arbeitgebers betreffend der geleisteten Arbeitszeiten der Beschäftigten vor, sofern diese monatlich weniger als € 2.958,00 brutto verdienen, um einen Mindestlohnverstoß möglichst zu verhindern.

Dies gilt insbesondere auch für sog. Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Diese müssen daher darauf achten, dass sie nur so viele Stunden eingesetzt werden, dass sie nicht die € 450,00-Grenze überschreiten; dann würden sie ihren Minijobber-Status verlieren.

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Stundenlohn in Höhe von € 8,50, jedoch gibt es hierzu Ausnahmen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen
  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung
  • Zeitungsausträger haben 2015 einen Anspruch auf 75%, 2016 auf 85% und ab 2017 auf 100%
  • Saisonarbeiter wie z.B. Erntehelfer

Zwar gilt der Mindestlohn branchenunabhängig, jedoch gibt es bis zum 31.12.2016 für solche Betriebe eine Übergangsregelung, die bereits heute schon verpflichtet sind, einen Branchen-Mindestlohn zu zahlen. Hierzu zählen u.a.

  • Arbeitnehmer des Baugewerbes
  • Dachdecker
  • Gebäudereinigung
  • Friseure
  • Fleischindustrie
  • u.a.

In diesen Branchen darf vorerst noch ein niedrigerer Mindestlohn gezahlt werden, wenn er allgemeinverbindlich für alle Arbeitnehmer gilt.
 
Foto von Marion Stammen-Grote | Bildernachweise im Impressum
 

Die Autorin
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Marion Stammen-Grote

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Marion Brigitte Stammen-Grote ist seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin.

Seit 2013 führt Sie erfolgreich ihre Einzelkanzlei in Monheim am Rhein - Baumberg (NRW) mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht.

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Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Aus meiner Sicht war die Einführung des Mindestlohnes schon ein ganz wichtiger Schritt. Dennoch, in diesem Bereich muss sich auch für die Zukunft noch einiges mehr tun, damit Menschen, die arbeiten gehen, auch wieder von ihrem Lohn leben können.

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