Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am 24.02.2015 zu dem dortigen Aktenzeichen 1 BvR 472/14 entschieden, dass Mütter sogenannter Kuckuckskinder den Scheinvätern keine Auskunft darüber geben müssen, mit wem sie Geschlechtsverkehr hatten und wer daher als biologischer Vater und Unterhaltsverpflichteter in Betracht kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies bisher anders gesehen und geurteilt, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung zur Vorbereitung …
„Kuckuckskind“-Urteil: BVerfG verneint Auskunftsanspruch für Scheinväter
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