Zivilrechtliches Verfahren / Mietkaution
ExVermieter weigerte sich die Mietkaution zu erstatten. Kurz und schmerzlos, sachlich prägnant, Aufforderung geschickt und "nichts passierte seitens ExVermieter, Klage und schwubs, wurde die Kaution erstattet. Beratung war hervorragend von Frau Stammen-Grote und ich musste mich um nichts kümmern. Ziel erreicht und Recht durchgesetzt. Gerne wieder.
Artikel Bewerten
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]