Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.06.2015 –IV ZB 39714– entschieden, welche Fristen zu beachten sind, wenn der Erbe sich gleich doppelt irrt. Ein Erbe hatte im Jahr 1996 die 6-wöchige Ausschlagungsfrist versäumt. Er war davon ausgegangen, dass der Nachlass überschuldet war. Nachdem er nun rechtwirksam Erbe geworden war erklärte er die Anfechtung der Fristversäumung und zugleich die Ausschlagung der …
Erbrecht – zu beachtende Fristen bei der Anfechtung der Anfechtung der Ausschlagung
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